FAQ

 

 

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Häufig gestellte Fragen

Welche Kursarten können im Hallenbad Burgdorf besucht werden?
Wir bieten jährlich vier Quartalskurse an. Bei einem Quartalskurs wird einmal wöchentlich eine Schwimmlektion à 40 Minuten besucht. Die Kursperioden dauern zwischen 9 und 11 Wochen.
Während den Schulferien führen wir Ferienkurse durch. In diesen Ferienkursen besuchen die Kinder während zwei Wochen jeweils täglich von Montag bis Freitag eine Schwimmlektion (insgesamt 10 Lektionen). In den Sommerferien finden diese Kurse bei schönem Wetter im Freibad statt.

Zudem besteht die Möglichkeit, bei vorhandener Kursleiterkapazität, Privatlektionen mit uns zu vereinbaren. Eine Privatlektion mit einem Kind dauert 30 Minuten und kostet CHF 45.-. (Privatlektionen, welche weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden / bei Nichterscheinen, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ausnahme; vorlegen eines ärztlichen Zeugnises)


Ab wann kann mein Kind einen Schwimmkurs besuchen?
Babyschwimmkurse können ab 4 Monate besucht werden. In diesem Alter sind die meisten Babys fähig, ihren Kopf selber zu stützen und haben ein intaktes Immunsystem. Kleinkinderkurse sind auf 2- bis 4-Jährige ausgerichtet. Frühestens ab 4 Jahren empfehlen wir eine Teilnahme an einem Grundlagenkurs. Ab der Kursstufe Krebs nehmen die Kinder ohne Begleitung am Kurs teil.


Welche Voraussetzungen muss mein Kind für eine Kursteilnahme mitbringen?
Für die Baby- und Kleinkinderschwimmkurse sowie für den Krebskurs sind keine Voraussetzungen erforderlich. Ab Stufe Seepferd werden die Testelemente des vorangehenden Kurses vorausgesetzt.


Welche Rolle übernehmen die Begleitpersonen vor, während und nach einem Schwimmkurs?
Kinder bis 7 Jahre müssen von einer Begleitperson in den Schwimmkurs gebracht werden. Sobald die Lehrperson das Kind begrüsst hat, übernimmt diese die Verantwortung während des Kurses. Bei Kursschluss muss die Begleitperson das Kind bei der Lehrperson wieder abholen. Bei kleineren Kindern, welche noch nicht selbständig die Toilette aufsuchen können, sind wir froh, wenn die Begleitpersonen während des Kurses in der Nähe bleiben und einen allfälligen Toilettengang begleiten.


Müssen Begleitpersonen ebenfalls Eintritt bezahlen und sich umziehen?
Begleitpersonen, welche während des Kurses im Bad bleiben, müssen den Hallenbad-Eintritt bezahlen und sich umziehen - unabhängig davon, ob sie schwimmen oder nicht. Wird das Bad nach Kursbeginn wieder verlassen, muss kein Eintritt bezahlt werden und ein Ausziehen der Schuhe reicht.


Was passiert, wenn mein Kind nach dem ersten Kurstag doch nicht mehr am Kurs teilnehmen will?
Auf Stufe Krebs kann es manchmal vorkommen, dass ein Kind plötzlich nicht mehr am Kurs teilnehmen will. Kein Kind wird gezwungen, einen Schwimmkurs zu besuchen und oftmals lohnt es sich noch ein paar Monate zu warten. Aus diesem Grund erhalten Sie für Ihren abgebrochenen Krebskurs eine Gutschrift, welche Sie zu einem späteren  Zeitpunkt wieder bei einer Kursanmeldung oder dem Kauf von Hallenbadeintritten einsetzen können. Kursabbrüche auf höheren Stufen können leider nicht rückerstattet werden, ausser sie sind gesundheitlich bedingt.


Was passiert, wenn mein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Kurs teilnehmen kann?
Erkrankt oder verunfallt Ihr Kind während eines Kurses, erhalten Sie für die noch ausstehenden Lektionen gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses eine Gutschrift.


Was passiert, wenn mein Kind einmal eine Lektion verpasst?
Verpasste Schwimmlektionen können nicht nachgeholt werden. Falls die Absenz durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde, können die verpassten Lektionen gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses mit einem Wertgutschein rückerstattet werden.

 

Stornierung von Kursen
Schwimm- und Group-Fitnesskurse können bis 10 Tage vor dem Start kostenlos storniert werden. Anschliessend verrechnen wir CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr für nicht bezahlte Kurse.


Wie und wann kann ich mein Kind für einen Folgekurs anmelden?
Alle Kinder, die den Kurs bestanden haben, fahren mit dem Folgekurs weiter. Die Kursleiter informieren jeweils während des laufenden Kurses über den nächsten Anmeldetermin (i.d.R. ca. einen Monat vor Kursbeginn). Ab diesem Termin können Sie Ihr Kind direkt bei uns an der Kasse oder online für ein weiteres Angebot anmelden.


Was passiert, wenn mein Kind bis am Ende des Kurses die Testanforderungen nicht erfüllt?
Am Ende eines Kurses erhält jedes Kind ein Abzeichen. Wenn ein Kind die Kriterien nicht erfüllt, erhält es entweder ein Abzeichen einer unteren Kursstufe oder ein Motivationsabzeichen. Kinder, die ein Abzeichen nicht bestanden haben, besuchen einen Kurs derselben Kursstufe ein zweites Mal.


In welchem Kurs absolviert mein Kind den Wasser-Sicherheits-Check (WSC)?
Mit dem Wasser-Sicherheits-Check wird getestet, ob sich eine Person bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern verlangt von den Schulen, den WSC bis am Ende des 4. Schuljahres zu absolvieren. In unserer Schwimmschule ist der WSC Bestandteil des Eisbärkurses (letzter Grundlagenkurs). Wer das Eisbär-Abzeichen besteht, hat automatisch auch den WSC bestanden. Der Ausweis dazu muss jedoch bei der Kursleitung verlangt und bei uns an der Kasse für CHF 5.- gekauft werden.